Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.04.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung nur noch über die Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist.
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