I.
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger gemäß § 4 des Tarifvertrages über die Qualifizierung der Arbeitnehmer aus der Land- und Forstwirtschaft und über Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- und Teilzeitarbeitsplätze der Land- und Forstwirtschaft vom 03. Juli 1995 (QLFTV) Beiträge zu zahlen.
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