LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.01.2024
L 3 SF 230/23 ER
Normen:
SGB IX § 165 Abs. 5 S. 3; SGG § 106;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 27.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 40 R 330/21

Aussetzungantrag der Rentenkasse auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.01.2024 - Aktenzeichen L 3 SF 230/23 ER

DRsp Nr. 2024/1441

Aussetzungantrag der Rentenkasse auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

Tenor

Die Vollstreckung aus dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.07.2023 wird ausgesetzt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB IX § 165 Abs. 5 S. 3; SGG § 106;

Gründe

I.

In der Hautsache streiten die Beteiligten um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.