LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.05.2024 (L 4 R 608/23)
Das Verfahren wird getrennt. Soweit es die Klage des Klägers auf Schmerzens- und Schadensgeld betrifft, wird das Verfahren nunmehr unter einem neuen, noch bekanntzugebenden Aktenzeichen geführt. Soweit es den Anspruch [...]