Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Dem Beschäftigten V. P. war auf Dauer eine Tätigkeit in der Tätigkeitsebene II übertragen. Er war als Personalberater im Internen Service bei der Agentur für Arbeit F. eingesetzt. Seit November 2018 war er zudem im Rahmen einer höherwertigen Beauftragung als Leiter Personal im Internen Service tätig.
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