LAG Köln - Beschluss vom 06.12.2012
7 TaBV 65/12
Normen:
BetrVG § 111; BetrVG § 112;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 20 BV 6/12

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch BetriebsratKostenerstattungsanspruch und FreistellungsanspruchKosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt

LAG Köln, Beschluss vom 06.12.2012 - Aktenzeichen 7 TaBV 65/12

DRsp Nr. 2013/23904

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Betriebsrat Kostenerstattungsanspruch und FreistellungsanspruchKosten für nicht ortsansässigen Rechtsanwalt

Einzelfall zu der Frage, ob der Betriebsrat es für erforderlich halten durfte, einen Rechtsanwalt mit der Erstattung eines Rechtsgutachtens zu beauftragen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.06.2012 in Sachen 20 BV 6/12 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 111; BetrVG § 112;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um einen vom Betriebsrat/Antragsteller geltend gemachten Anspruch auf Freistellung von Anwaltskosten, die dadurch entstanden sind, dass der Betriebsrat die Rechtsanwältin A D aus H mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Frage des Geltungsumfangs des Tarifsozialplans "Standortkonsolidierung" vom 18.07.2007 für den Standort K beauftragt hat.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 20. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, den Antrag des Betriebsrat zurückzuweisen, wird auf die Abschnitte I und II des angegriffenen arbeitsgerichtlichen Beschlusses vom 13.06.2012 Bezug genommen.