Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, das seit 1978 bestehende Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist aufzulösen und andererseits verpflichtet werden kann, u. a. jegliche Tätigkeit für die Firma v1x d7x V2x G1xx & Co. KG mit Sitz in D4xxxxxx zu unterlassen.
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