BVerwG - Beschluss vom 14.11.2022
5 PB 1.22
Normen:
SGB II § 44d Abs. 5;
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 20 A 4760/19

Befugnis des Arbeitgebers zur Entscheidung über die Ausstattung von Arbeitsplätzen zur Bearbeitung von E-Akten mit Monitoren einer bestimmten Größe in Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Mindestanforderungen; Initiativrecht des Personalrats i.R.e. Personalvertretungssache

BVerwG, Beschluss vom 14.11.2022 - Aktenzeichen 5 PB 1.22

DRsp Nr. 2023/1208

Befugnis des Arbeitgebers zur Entscheidung über die Ausstattung von Arbeitsplätzen zur Bearbeitung von E-Akten mit Monitoren einer bestimmten Größe in Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Mindestanforderungen; Initiativrecht des Personalrats i.R.e. Personalvertretungssache

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 29. Juli 2021 wird verworfen.

Normenkette:

SGB II § 44d Abs. 5;

Gründe

1. Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Die Rechtsbeschwerde ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, weil die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes (§ 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 92a Satz 2 und § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG) nicht genügt.