LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.12.2013
13 Sa 783/13
Normen:
TVÜ-Bund § 12 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 07.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 6645/12

Begriff der VergütungsgruppeRückzahlungsanspruch des StrukturausgleichsBerufung auf Einrede der Entreicherung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.12.2013 - Aktenzeichen 13 Sa 783/13

DRsp Nr. 2014/11495

Begriff der Vergütungsgruppe Rückzahlungsanspruch des Strukturausgleichs Berufung auf Einrede der Entreicherung

"Vergütungsgruppe" im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 3 TVÜ-Bund ist die Vergütungsgruppe, in die der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Überleitung in den TVöD tatsächlich, auch nach bereits erfolgtem Zeit- oder Bewährungsaufstieg eingruppiert war und nicht die "originäre" Vergütungsgruppe (Anschluss an BAG vom 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 - und vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 261/11 -). Zu Unrecht gezahlten Strukturausgleich kann der Arbeitgeber zurückverlangen. Die Berufung auf die Einrede der Entreicherung ist dem Arbeitnehmer verwehrt, wenn er durch eine entsprechende Mitteilung des Arbeitgebers wußte, dass der monatliche Strukturausgleich möglicherweise zu Unrecht gezahlt wird.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 07. Mai 2013 - 18 Ca 6645/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-Bund § 12 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand: