Auf die Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.04.2015 - AZ: 4 Ca 192/15 - teilweise abgeändert und zum Zwecke der Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 351,37 € brutto zuzüglich steuerfreier Sonntagszuschläge in Höhe von 3,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2014 zu zahlen.
2. 3. 4. 5. II. III. IV.
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