LAG Düsseldorf - Urteil vom 20.11.2015
6 Sa 574/15
Normen:
/EG § 613 a BGB, Richtlinie 2001/23; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
NZA 2016, 9
Vorinstanzen:
ArbG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 192/15

Begriff des BetriebsübergangsDurchbrechung der Rechtskraft eines Feststellungsurteils durch Gesellschafterwechsel auf der BeklagtenseiteRechtliche Einordnung einer von jedem einzelnen Arbeitnehmer zu bestätigenden Vereinbarung über die statische Fortgeltung des BAT

LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 574/15

DRsp Nr. 2016/2537

Begriff des Betriebsübergangs Durchbrechung der Rechtskraft eines Feststellungsurteils durch Gesellschafterwechsel auf der Beklagtenseite Rechtliche Einordnung einer von jedem einzelnen Arbeitnehmer zu bestätigenden Vereinbarung über die statische Fortgeltung des BAT

1. Ein bloßer Wechsel der Gesellschafter stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG dar.2. Enthält eine Vereinbarung der Betriebsparteien keine Regelungen, die unmittelbar und zwingend für die einzelnen Arbeitsverhältnisse im Betrieb gelten, so handelt es sich nicht um eine Betriebsvereinbarung, sondern um eine Regelungsabrede. Nehmen die Arbeitsvertragsparteien auf eine solche Vereinbarung Bezug, so finden die §§ 305 ff. BGB Anwendung. Die Bereichsausnahme des § 310 Abs. 4 S.1 BGB greift nicht ein.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin sowie die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.04.2015 - AZ: 4 Ca 192/15 - teilweise abgeändert und zum Zwecke der Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 351,37 € brutto zuzüglich steuerfreier Sonntagszuschläge in Höhe von 3,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2014 zu zahlen.

2. 3. 4. 5. II. III. IV.