Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 2. April 2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zur Zahlung von Beiträgen gemäß dem Sozialkassentarifvertrag des Baugewerbes verpflichtet ist.
Der Kläger ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft. Nach näherer tariflicher Maßgabe zieht er die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes ein.
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