I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2011 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
Die am ..... 1951 geborene Klägerin wurde von der Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 als Angestellte eingestellt.
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