OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.06.2006
I-24 U 20/06
Normen:
BGB § 611 ; BetrVG § 113 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2006, 802
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 15.12.2005

Beratungspflicht der Gewerkschaft bei einer Kündigung im Zuge einer Betriebsänderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2006 - Aktenzeichen I-24 U 20/06

DRsp Nr. 2006/23270

Beratungspflicht der Gewerkschaft bei einer Kündigung im Zuge einer Betriebsänderung

»Wird einem Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsänderung gekündigt, so hat die mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage beauftragte Gewerkschaft bzw. deren Rechtsstelle, den Arbeitnehmer auch über den Nachteilsausgleichsanspruch aus § 113 Abs. 3 BetrVG zu beraten.«

Normenkette:

BGB § 611 ; BetrVG § 113 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte, die ihn in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Detmold (3 Ca 1211/02) vertreten hatte, in Regress.