LAG Hamm - Urteil vom 30.10.2014
8 Sa 637/14
Normen:
§ 1 TVG; § 2 TVG; § 4 TVG; § 12 TV-Ärzte KUV; § 4 TVÜ-Ärzte VBGK;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 07.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2464/08

Berechnung der Stufenlaufzeit bei Überleitung in eine andere Entgeltgruppe des BG-AT

LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2014 - Aktenzeichen 8 Sa 637/14

DRsp Nr. 2015/4008

Berechnung der Stufenlaufzeit bei Überleitung in eine andere Entgeltgruppe des BG-AT

§ 4 Abs. 1 Satz 3 TVÜ-Ärzte VBGK vom 14. Juli 2007 kann nicht dahin ausgelegt werden, dass bei Überleitung aus der Vergütungsgruppe I a der Anlage 1 zum BG-AT in die Entgeltgruppe Ä 3 die Berechnung der Stufenlaufzeit unabhängig vom Zeitpunkt der Übernahme von Tätigkeiten im Sinne des § 12 TV-Ärzte KUV zu erfolgen hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.11.2013 - 4 Ca 2464/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 1 TVG; § 2 TVG; § 4 TVG; § 12 TV-Ärzte KUV; § 4 TVÜ-Ärzte VBGK;

Tatbestand

Die Parteien streiten im bestehenden Arbeitsverhältnis über Zahlungsansprüche, die der Kläger auf eine nach seiner Auffassung nicht tarifgerechte Eingruppierung/Einstufung stützt.