Die Parteien streiten um die vom Kläger begehrte Berichtigung eines Zeugnisses.
Der Kläger war vom 01.11.1998 bis 30.06.2001 bei der Beklagten, einem bundesweit tätigen Unternehmen für Standardsoftware für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerfachabteilungen in der Industrie als Softwaremitarbeiter zu einer Vergütung von zuletzt 5.500,00 DM brutto tätig. Unter dem Datum des 29.06.2001 erteilte die Beklagte dem Kläger das aus Bl. 77 d. A. ersichtliche Zeugnis, das u. a. den Satz enthält; "Herr ... führte alle ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus".
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