LSG Chemnitz - Beschluss vom 08.02.2024
L 4 AS 107/20
Normen:
SGG § 138 Abs. 1;

Berichtigung eines Urteils

LSG Chemnitz, Beschluss vom 08.02.2024 - Aktenzeichen L 4 AS 107/20

DRsp Nr. 2024/4203

Berichtigung eines Urteils

Tenor

Das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2023 wird in den Entscheidungsgründen auf Seite 29 im Satz 1 dahingehend berichtigt, dass zwischen die Zahl "30" und das Wort "Hektar" das Wort "Tausend" eingefügt wird.

Normenkette:

SGG § 138 Abs. 1;

Gründe

Das Urteil des Senats vom 19.12.2023 ist in den Entscheidungsgründen wegen eines offenbaren Schreibfehlers, der in seiner derzeitigen Form zu inhaltlichen Missverständnissen führen kann, gemäß § 138 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu berichtigen. Die Stadt A.... weist nach den benannten Quellen eine Fläche von rund 30.000 Hektar auf.

Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.