Das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2023 wird in den Entscheidungsgründen auf Seite 29 im Satz 1 dahingehend berichtigt, dass zwischen die Zahl "30" und das Wort "Hektar" das Wort "Tausend" eingefügt wird.
Das Urteil des Senats vom 19.12.2023 ist in den Entscheidungsgründen wegen eines offenbaren Schreibfehlers, der in seiner derzeitigen Form zu inhaltlichen Missverständnissen führen kann, gemäß § 138 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu berichtigen. Die Stadt A.... weist nach den benannten Quellen eine Fläche von rund 30.000 Hektar auf.
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