VG Lüneburg, vom 15.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 422/06
Berücksichtigung des Schulgelds als Einkommensfreibetrag im Rahmen der Bemessung des Bedarfs des die Ausbildungsförderung beanspruchenden Auszubildenden; Berücksichtigung von freiwilligen zusätzlichen Versicherungsaufwendungen über den gesetzlich vorgesehen pauschalierten Betrag hinaus
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.08.2008 - Aktenzeichen 4 PA 758/07
DRsp Nr. 2010/2867
Berücksichtigung des Schulgelds als Einkommensfreibetrag im Rahmen der Bemessung des Bedarfs des die Ausbildungsförderung beanspruchenden Auszubildenden; Berücksichtigung von freiwilligen zusätzlichen Versicherungsaufwendungen über den gesetzlich vorgesehen pauschalierten Betrag hinaus
Die zulässige Beschwerde der Klägerin ist unbegründet, weil das Verwaltungsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte Klageverfahren wegen nicht hinreichender Erfolgsaussicht der Klage nach § 166VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO im Ergebnis zu Recht abgelehnt hat.
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