Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Berücksichtigung höherer Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für August 2016 sowie den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017. Hierbei ist insbesondere strittig, ob es sich bei dem Konzept des Beklagten um ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (
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