LAG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2015
6 Sa 747/15
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 29.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5100/14

Berücksichtigung rückwirkender Entgelterhöhungen bei stufenweiser Anhebung des Entgelts bis auf 100% des gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 747/15

DRsp Nr. 2016/2467

Berücksichtigung rückwirkender Entgelterhöhungen bei stufenweiser Anhebung des Entgelts bis auf 100% des gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts

Sieht ein Unternehmenstarifvertrag vor, dass das Entgelt der bei dem Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter zunächst nur 84% des zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß einem Flächentarifvertrag gültigen Entgelts beträgt und stufenweise bis auf 100% angehoben wird, so sind rückwirkende Entgelterhöhungen mit einzurechnen (a.A. LAG Rheinland - Pfalz v. 16.04.2015 - 3 Sa 682/14 -).

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2015 - AZ: 10 Ca 5100/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen.

Die Klägerin ist seit dem 1. August 2005 bei der Beklagten - einem bundesweit tätigen Einzelhandelsunternehmen - als Verkäuferin beschäftigt. Arbeitsvertraglich waren u.a. eine Arbeitszeit von monatlich 173 Stunden und eine Ausschlussfrist vereinbart, die beinhaltete, dass "sämtliche finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht drei Monate nach Fälligkeit beim Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden."

1. 2. 3.