I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 09.06.2021 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten des Berufungsverfahrens streiten um die Berücksichtigung von Verlusten aus einem Gewerbebetrieb aus dem Jahr 2018 im Rahmen der endgültigen Beitragsfestsetzung zur Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2019.
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