LAG Berlin, vom 08.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 TaBV 541/03
ArbG Berlin, vom 13.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 74 BV 16019/02
Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als wahlberechtigte Arbeitnehmer
BAG, Beschluß vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 7 ABR 6/04
DRsp Nr. 2005/4471
Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahme als wahlberechtigte Arbeitnehmer
»Beschäftigte, deren Tätigkeit als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird, sind Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1BetrVG und für die Wahl des Betriebsrats nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt. Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber und sind in dessen Betriebsorganisation eingegliedert. Sie sind deshalb auch bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nach § 9BetrVG mit zu berücksichtigen.«
Orientierungssätze:1. Beschäftigte in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sind Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1BetrVG und deshalb für die Wahl des Betriebsrats nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt. Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber und sind in dessen Betriebsorganisation eingegliedert. Sie sind deshalb auch bei der für die Anzahl der Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nach § 9BetrVG mit zu berücksichtigen. Denn sie sind betriebsangehörige Arbeitnehmer.
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