Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 17. November 2020 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen ein mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenes Schreiben des Beklagten, mit dem gegenüber einem Dritten der Übergang eines eventuellen Anspruches der Klägerin gegenüber dem Dritten angezeigt wird.
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