Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.01.2022 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzuges und die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit.
Die Klägerin ist seit dem 02.10.2006 bei der Beklagten als "Abrufkraft Helferin Einlage" beschäftigt. Im August 2020 erzielte sie einen Bruttostundenlohn von 15,28 €, danach von 15,59 € und ab August 2021 von 15,74 €. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 29.09.2006 enthält u.a. die nachfolgenden Regelungen:
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|