LAG München - Urteil vom 15.02.2012
8 Sa 836/11
Normen:
BetrVG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 12.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 13605/10

Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungszusage [statische Verweisung auf einen Versorgungstarifvertrag]; Erhöhung einer Betriebsrente

LAG München, Urteil vom 15.02.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 836/11

DRsp Nr. 2012/13918

Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungszusage [statische Verweisung auf einen Versorgungstarifvertrag]; Erhöhung einer Betriebsrente

Eine Betriebsrente ist entsprechend anzupassen, wenn im Arbeitsvertrag diesbezüglich auf einen (Versorgungs-)Tarifvertrag statisch Bezug genommen wird.

1. Das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12.08.2011 - 37 Ca 13605/10 wird auf die Berufung des Klägers in seinen Nummern 1. und 2. abgeändert.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EURO 171,90 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je EURO 12,25 für jeden Monat, beginnend mit dem 01.02.2010 und endend mit dem 01.01.2011, und aus EURO 24,90 seit dem 01.02.2011 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem Monat Februar 2011 über den Betrag von monatlich EURO 1.653,39 brutto hinaus jeweils weitere EURO 24,90 brutto monatliche Betriebsrente, fällig jeweils zum Monatsende, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je EURO 24,90 für jeden Monat, beginnend mit dem 01.03.2011 und endend mit dem 31.12.2011, zu zahlen.