betriebliche Altersversorgung: Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch
LAG Saarland, Urteil vom 04.03.1998 - Aktenzeichen 2 Sa 180/96
DRsp Nr. 2001/5701
betriebliche Altersversorgung: Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch
1. Nach § 9 Abs. 2BetrAVG gehen nur die Ansprüche und Anwartschaften des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die der PSV nach § 7 Abs. 1 und 2BetrAVG zu sichern verpflichtet ist, auf den PSV als den Träger der Insolvenzsicherung über, nicht dagegen die Rechtsstellung des Versorgungsberechtigten insgesamt, so daß der gesetzliche Forderungsübergang an dem Verpflichtungsumfang des Arbeitgebers aus seiner Versorgungszusage nichts ändert.2. Der gesetzliche Forderungsübergang des § 9 Abs. 2BetrAVG besteht unabhängig davon, inwieweit der PSV den Berechtigten tatsächlich befriedigt.3. Stellt sich jedoch im nachhinein heraus, daß der PSV nicht in vollem Umfang leistet bzw zu leiten verpflichtet ist, so kann der Berechtigte von dem PSV entweder die Rückabtretung der Forderung oder eine Ermächtigung zur Prozeßführung im eigenen Namen (gewillkürte Prozeßstandschaft) verlangen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.