Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. März 2010 - 8 Sa 1240/09 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die Betriebsrente des Klägers berechnet.
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