Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger Leistungen nach dem Tarifvertrag über Altersvorsorge vom 25.05.2000 - abgeschlossen zwischen den in der Tarifgemeinschaft des Groß- und Außenhandels und Dienstleistungen in NRW zusammengeschlossenen Verbänden einerseits und der DAG sowie der Gewerkschaft
In dem vorgenannten Tarifvertrag heißt es unter anderem:
"§ 2
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