LAG Köln - Urteil vom 13.12.2002
4 Sa 221/02
Normen:
DÜG § 1 ; BGB § 296 ; BGB § 615 ; BGB § 615 S. 2 ; KSchG § 11 ; ZPO § 92 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 20.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 797/01

Betriebliche Übung

LAG Köln, Urteil vom 13.12.2002 - Aktenzeichen 4 Sa 221/02

DRsp Nr. 2003/9549

Betriebliche Übung

»Zu der Frage, ob Zeitungszusteller aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Freiexemplare auch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs ableiten können.«

Normenkette:

DÜG § 1 ; BGB § 296 ; BGB § 615 ; BGB § 615 S. 2 ; KSchG § 11 ; ZPO § 92 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ansprüche aus Annahmeverzug. Wegen des erstinstanzlichen unstreitigen und streitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Zweitinstanzlich ist darüber hinaus unstreitig geworden, dass der Kläger Medizinstudent ist, sein Medizinstudium im Jahre 1996 begonnen hat und parallel zum Studium bei der Beklagten als Zeitungsbote gearbeitet hat. Er steht - so der Schriftsatz vom 25.10.2002 - unmittelbar vor dem 3. Staatsexamen.

Zu dem Anspruch des Klägers wegen der nicht erhaltenen Zeitungsexemplare ist unstreitig, dass die Zeitungszusteller die "Bonner Rundschau" und den "Generalanzeiger" seit 1995 immer dann erhalten, wenn sie mindestens 1 Exemplar dieser Zeitschrift in ihrem Zustellbezirk zuzustellen haben. Sie erhalten es an den Tagen, in denen sie tatsächlich Zustelldienst leisten, also beispielsweise nicht bei Urlaub, Arbeitsunfähigkeit.