ArbG Erfurt, vom 25.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2129/20
Betriebsbedingte ÄnderungskündigungKeine betriebsbedingte Kündigung bei Abbau einer Hierarchieebene ohne Reduzierung des ArbeitsvolumensAnforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung bei Umgestaltung von Arbeitsabläufen
LAG Thüringen, Urteil vom 27.09.2022 - Aktenzeichen 1 Sa 158/21
DRsp Nr. 2022/16978
Betriebsbedingte ÄnderungskündigungKeine betriebsbedingte Kündigung bei Abbau einer Hierarchieebene ohne Reduzierung des ArbeitsvolumensAnforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung bei Umgestaltung von Arbeitsabläufen
1. Die bloße Berufung auf den Abbau einer Hierarchieebene reicht zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen nicht aus. Vielmehr hat der Arbeitgeber auch bei Abbau einer Hierarchieebene auf Grund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darzustellen und anzugeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (BAG 24.05.2012 - 2 AZR 124/11, Rn. 23; BAG 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06, Rn. 16).
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