LAG Köln, vom 29.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 241/93
ArbG Köln, vom 13.08.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 2711/92
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
BAG, Urteil vom 05.05.1994 - Aktenzeichen 2 AZR 917/93
DRsp Nr. 1995/843
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl
»1. Die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3KSchG hat betriebsübergreifend zu erfolgen, wenn mehrere Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten (Bestätigung des Senatsurteils vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1KSchG 1969).2. Bei der nach § 1 Abs. 3KSchG geforderten Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer kann einem aktuellen Stand von Kenntnissen und Fähigkeiten (hier CAD-Technik) erhebliche Bedeutung zukommen.«