Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und Verzugslohnansprüche.
Die Beklagte ist ein tarifgebundenes Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie. An ihrem Standort in A beschäftigt sie etwa 600 Arbeitnehmer. Die 1950 geborene Klägerin ist seit dem 1. April 1975 als kaufmännische Angestellte bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Sekretärin / Assistentin des Abteilungsleiters in der Konstruktionsabteilung auf der Basis einer 25-Stundenwoche und zu EUR 2.288,- brutto im Monat.
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