Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 13.02.2008,
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 17.982,51 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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