Betriebsrat: Fahrtkostenerstattung bei Reise zur Schulung
LAG Hamm, Beschluss vom 13.11.1991 - Aktenzeichen 3 TaBV 110/91
DRsp Nr. 2002/6578
Betriebsrat: Fahrtkostenerstattung bei Reise zur Schulung
Ein Arbeitgeber hat einem Betriebsratsmitglied nicht gemäß § 40 Abs. 1BetrVG Fahrtkosten zu einem Schulungsort zu erstatten, die allein dadurch entstanden sind, dass das Betriebsratsmitglied allein mit seinem Privatauto zu dem Schulungsort gefahren ist, obwohl ihm die Mitfahrt im Wagen eines anderen Betriebsratsmitgliedes zumutbar und möglich war.