I.
Die Beteiligten zu 1) bilden eine Rechtsanwaltssozietät. Sie waren in den Jahren 1997 und 1998 als Verfahrensbevollmächtigte in acht Beschlussverfahren für den bei der Beteiligten zu 2) gebildeten dreiköpfigen Betriebsrat tätig und begehren nunmehr den Ersatz von Rechtsanwaltskosten aus abgetretenem Recht.
Am 30.04.1998 schieden die drei Mitglieder des Betriebsrats nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung von Abfindungen aus dem Arbeitsverhältnis aus. Die Aufhebungsverträge enden jeweils mit der Klausel:
"Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis
mit Erfüllung dieses Vertrages ordnungsgemäß zum 30. April 1998 aufgelöst
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