LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 20.12.1991
5 TaBV 11/91
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
AiB 1993, 406

Betriebsrat: Initiativrecht - Mitbestimmung bei Wechsel des Entlohnungssystems

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.1991 - Aktenzeichen 5 TaBV 11/91

DRsp Nr. 2002/6553

Betriebsrat: Initiativrecht - Mitbestimmung bei Wechsel des Entlohnungssystems

1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beinhaltet auch ein Initiativrecht. 2. Wird das Entlohnungssystem von Akkord- auf Zeitlohn an ein und demselben Arbeitsplatz umgestellt, unterliegt die Maßnahme Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. 3. Arbeitsvertragliche Maßnahmen, wie Änderungsverträge oder Änderungskündigungen aus Anlass des Wechsels des Entlohnungsgrundsatzes sind wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ; TVG § 1 ;
Fundstellen
AiB 1993, 406