I.
Die Beteiligten streiten auch zweitinstanzlich um die Erstattung der von der Antragstellerin (Beteiligte zu I.). ... geltend gemachten Kosten von insgesamt DM 150.-- für die Betreuung ihrer drei minderjährigen Kinder an drei Nachmittagen. an denen die Antragstellerin als Mitglied des Gesamtbetriebsrates an Sitzungen des Gesamtbetriebsrates in F teilgenommen hat. Die Antragstellerin ist beim Arbeitgeber (Beteiligter zu 2.) halbtags beschäftigt - an fünf Tagen in der Woche jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr; die Antragstellerin wohnt in S ihr Ehemann steht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis und sein Arbeitsplatz ist außerhalb S.
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