LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 20.09.1999
2 TaBV 15/99
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 3 § 99 Abs. 1 § 118 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 15.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 86/98

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung - Begriff der Einstellung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.09.1999 - Aktenzeichen 2 TaBV 15/99

DRsp Nr. 2002/3491

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung - Begriff der Einstellung

Beschäftigt ein Unternehmen der beruflichen Bildung für Unterrichtstätigkeit Honorarkräfte als freie Mitarbeiter, liegt keine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG vor.

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 3 § 99 Abs. 1 § 118 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Beteiligten zu 1. das Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG bei der Einstellung von Honorarkräften in der "F. Frauenwerkstatt" des Beteiligten zu 2. zusteht.