LAG Köln - Beschluss vom 14.11.1991
10 TaBV 30/91
Normen:
BetrVG § 99 ;
Fundstellen:
AiB 1992, 232
LAGE § 95 BetrVG 1972 Nr. 13

Betriebsrat: Mitbestimmung bei kurzfristiger Abordnung in die neuen Bundesländer

LAG Köln, Beschluss vom 14.11.1991 - Aktenzeichen 10 TaBV 30/91

DRsp Nr. 2001/14632

Betriebsrat: Mitbestimmung bei kurzfristiger Abordnung in die neuen Bundesländer

Ordnet ein Arbeitgeber einzelne Mitarbeiter für einen Zeitraum von weniger als einem Monat in die neuen Bundesländer abordnet, stellt auch dies eine mitbestimmungspflichtige Versetzung i.S. von § 99 BetrVG dar.

Normenkette:

BetrVG § 99 ;

Gründe:

I.

Mit dem vorliegenden Beschlussverfahren rügt der Betriebsrat die Verletzung seines Mitbestimmungsrechts bei der Versetzung von Belegschaftsmitgliedern.