I.
Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Zahlung von sog. Spesen.
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen, das Büromöbelsysteme produziert und vertreibt. Der Antragsteller zu 2. ist der für den Betrieb in K (Werke 1 und 2) gewählte Betriebsrat. Der Antragsteller zu 1. ist der im Unternehmen gebildete Gesamtbetriebsrat. Neben dem Betrieb in K bestehen Betriebe in K und B W - Im Gesamtunternehmen sind etwa 1.270 Arbeitnehmer beschäftigt, davon etwa 960 Arbeitnehmer in K. Seit vielen Jahren zahlt die Arbeitgeberin den Arbeitnehmern, die außerhalb des Betriebes tätig werden, weitere Gelder, die im betrieblichen Sprachgebrauch als Spesen bezeichnet werden. Dabei wurden für die einzelnen Funktionsbereiche
- Verwaltungs-, Vertriebs- und Außendienst
- Kundendienst
- Fahrer
unterschiedliche Regelungen angewandt.
Für den Verwaltungs-, Vertriebs- und Außendienst wurden für Reisen im In- und Ausland Tagespauschalbeträge vorgegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage BR 1 (Bl. 5 d.A.) Bezug genommen.
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