LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 01.03.2000
17 TaBV 2/99
Normen:
BetrVG § 38 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 10.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 35/99

Betriebsrat: Neuwahl der freizustellenden Mitglieder

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2000 - Aktenzeichen 17 TaBV 2/99

DRsp Nr. 2002/3506

Betriebsrat: Neuwahl der freizustellenden Mitglieder

Endet die Freistellung eines einzelnen Betriebsratsmitglieds infolge ordnungsgemäßer Abberufung, so bedarf es der Neuwahl sämtlicher freizustellender Betriebsratsmitglieder, wenn die ursprüngliche Freistellungswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattgefunden hat (Abweichung von BAG AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972 - DRsp-ROM Nr. 1996/6315 -).

Normenkette:

BetrVG § 38 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten darüber, ob nach der Abberufung eines im Wege der Verhältniswahl freigestellten Betriebsratsmitglieds die Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder in Verhältniswahl zu erfolgen hat, oder ob die Auswahl nur eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds im Wege der Mehrheitswahl erfolgt.