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Die Beteiligten streiten darüber, ob nach der Abberufung eines im Wege der Verhältniswahl freigestellten Betriebsratsmitglieds die Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder in Verhältniswahl zu erfolgen hat, oder ob die Auswahl nur eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds im Wege der Mehrheitswahl erfolgt.
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