A.
Der Arbeitgeber - ein Presseunternehmen - begehrt gem. § 99 Abs. 4 BetrVG Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Umgruppierung des Redakteurs Werner S (S.). Dieser ist Mitglied des im Betrieb des Arbeitgebers gebildeten Betriebsrats. Der Arbeitgeber gibt im Großraum D die W (W) im selben Mantel mit verschiedenen lokalen Stadtausgaben heraus. In W arbeiten rund 140 und in D etwa 220 Mitarbeiter.
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