LAG Köln - Beschluss vom 15.12.2000
11 TaBV 63/00
Normen:
BetrVG § 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 700
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 23.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 67/00

Betriebsratsmitglied; Pflichtverletzung; Ausschluss aus dem Betriebsrat

LAG Köln, Beschluss vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 11 TaBV 63/00

DRsp Nr. 2002/15286

Betriebsratsmitglied; Pflichtverletzung; Ausschluss aus dem Betriebsrat

»Sagt ein Betriebsratsmitglied, das Gewerkschaftsmitglied ist, zu einem Arbeitnehmer, der einer konkurrierenden Gewerkschaft angehört, er solle zu seiner, des Betriebsratsmitglieds, Gewerkschaft wechseln, andernfalls könne es als Betriebsrat nichts mehr für ihn tun, kann das je nach den Umständen seinen Ausschluss aus dem Betriebsrat auf Antrag der konkurrierenden Gewerkschaft rechtfertigen.«

Normenkette:

BetrVG § 23 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 23.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 67/00
Fundstellen
MDR 2001, 700