LAG Berlin - Beschluss vom 29.01.1999
6 TaBV 8/98
Normen:
BetrVG § 19 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 35 BV 15496/98

Betriebsratswahl: Anfechtung - unzulässige Kompetenzübertragung an einen geschäftsführenden Ausschuss

LAG Berlin, Beschluss vom 29.01.1999 - Aktenzeichen 6 TaBV 8/98

DRsp Nr. 2002/7979

Betriebsratswahl: Anfechtung - unzulässige Kompetenzübertragung an einen geschäftsführenden Ausschuss

1. Der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl kann einem geschäftsführenden Ausschuss lediglich die Vorbereitung von Entscheidungen übertragen, diesem jedoch keine eigene Entscheidungskompetenz einräumen. 2. Da nicht auszuschließen ist, dass der Wahlvorstand als Gremium andere Entscheidungen als sein geschäftsführender Ausschuss getroffen hätte, durch die das Wahlergebnis hätte beeinflusst werden können, kann die Betriebsratswahl erfolgreich angefochten werden.

Normenkette:

BetrVG § 19 Abs. 1 ;

Gründe:

1. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer in der Zeit vom 5. bis 7.05.98 im Betrieb der Beteiligten zu 3) durchgeführten Betriebsratswahl.