ArbG München, vom 16.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4a BV 516/07
Betriebsratswahlanfechtung
LAG München, Beschluss vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 4 TaBV 20/08
DRsp Nr. 2008/18458
Betriebsratswahlanfechtung
»Unzulässigkeit einer Betriebsratswahlanfechtung, wenn - wie sich hier erstmals im Beschwerdeverfahren, unstreitig, herausgestellt hat - einer der drei (allein) anfechtenden Wahlberechtigten bei Antragseinreichung und in der Folge mangels Gewerkschaftsmitgliedschaft durch einen für ihn nicht postulationsbefugten Rechtssekretär der DGB Rechtsschutz GmbH, unwirksam, vertreten war.«