LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.07.2010
7 Sa 1881/09
Normen:
BGB § 242; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau, vom 30.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 17/09

Betriebsübliche Sonderzahlung bei arbeitsvertraglichem Freiwilligkeitsvorbehalt; widersprüchliche Formularklausel bei Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.07.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 1881/09

DRsp Nr. 2010/20509

Betriebsübliche Sonderzahlung bei arbeitsvertraglichem Freiwilligkeitsvorbehalt; widersprüchliche Formularklausel bei Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

1. Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "freiwillig und jederzeit widerruflich" sind, hindert nicht das Entstehens eines Anspruchs aus betrieblicher Übung, weil sie in sich widersprüchlich ist (im Anschluss an LAG Köln Urteil vom 02.11.2007 - 11 Sa 550/07, LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05 und LAG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2005 - 9 Sa 141/05). 2. Zu den Grenzen der Anwendbarkeit des "blue-pencil-tests"

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Hanau vom 30. September 2009 - 3 Ca 17/09 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts für das Jahr 2008.

Der Kläger ist seit dem 04. September 1981 als Sozialpädagoge bei dem beklagten Verein beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt ein schriftlicher Vertrag vom 01. August 1982 zu Grunde, in dessen § 4 die Parteien vereinbarten: