Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Freizeitausgleich für geleistete Betriebsratsarbeit in den Monaten Juli 2010 bis April 2011 im Umfang von 268 Stunden zu gewähren.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 168,78 Euro als Fahrtkostenerstattung zu zahlen.
3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
4. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|