A. Die Beteiligten streiten über die vom Betriebsrat (Beteiligter zu 2) verweigerte Zustimmung zu einer von der Antragstellerin beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds K. (Beteiligter zu 3).
Die antragstellende Arbeitgeberin ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, die derzeit 19 Mitarbeiter beschäftigt. Der Beteiligte zu 2) ist der bei ihr gebildete 1-köpfige Betriebsrat. Der Beteiligte zu 3) ist das gewählte Betriebsratsmitglied K. Er ist seit dem 1. April 1974 als technischer Angestellter bei der Arbeitgeberin tätig und war mit der Verwaltung von Wohnungen beschäftigt. Zuletzt wurde er als Hausmeister eingesetzt.
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