Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 13. Oktober 2022 über die Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Sozialgericht hat es mit dem angefochtenen Beschluss zu Recht abgelehnt, Prozesskostenhilfe - PKH - für das zwischenzeitlich in der Hauptsache erledigte Eilverfahren zu gewähren.
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