BVerwG - Beschluß vom 09.12.1992
6 P 16.91
Normen:
BPersVG § 69 Abs. 2 S. 3, 5 § 75 Abs. 3 Nr. 17 ;
Fundstellen:
BVerwGE 91, 276
CR 1993, 81
DÖV 1994, 129
Vorinstanzen:
VGH Kassel,
VG Darmstadt,

BVerwG - Beschluß vom 09.12.1992 (6 P 16.91) - DRsp Nr. 1996/8986

BVerwG, Beschluß vom 09.12.1992 - Aktenzeichen 6 P 16.91

DRsp Nr. 1996/8986

»Die Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung, bei der auch Parkverstöße, Abmahnungen, Verwarnungen und Entscheidungen über den Entzug der Parkerlaubnis gespeichert werden, unterliegt der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, und zwar auch dann, wenn diese Daten von Hand eingegeben sowie Schreibaufträge über Abmahnungen und Entzug manuell erteilt und ausgeführt werden.Zur Frage, in welcher Weise Regelungen getroffen werden können, mit denen Unklarheiten hinsichtlich des tatsächlichen Beginns einer Zustimmungsfrist beseitigt werden.