Die Parteien streiten über Arbeitsentgeltansprüche der Klägerin für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung.
Im Betrieb der Beklagten, einem Automobilhersteller, sind über 1000 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Klägerin, geboren am 26.03.1954, verheiratet, ein Kind, ist seit dem 02.11.1983 im Betrieb der Beklagten als gewerbliche Mitarbeiterin zu einem monatlichen Bruttoverdienst von zuletzt 3.613,87 EUR beschäftigt. Sie ist Mitglied des aus fünfzehn Mitgliedern bestehenden Betriebsrats und in dieser Eigenschaft von der Erbringung ihrer Arbeitsleistung freigestellt.
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